Zurück zum Shop Steuerliche Hinweise – Österreich Arbeitnehmer Wenn du das Fahrrad für berufliche Fahrten verwendest, kann du das Kilometergeld in Form von Werbungskosten im Steuerbescheid geltend machen, nämlich 0,38 Euro pro Kilometer. Die jährliche Obergrenze beträgt 570 Euro. Mit 0,38 Euro pro Kilometer entspricht dies 1.500 Kilometern beruflichen Einsatz.…