Pedelec E-Bike S-Pedelec: Hier triffst du häufig auf eine Begriffsverwirrung, Da wird von E-Fahrrädern, elektrischen Fahrrädern, Pedelecs und S-Pedelecs gesprochen und geschrieben. Scheinbar werden alle diese Begriffe ohne erkenntliche Regeln einmal synonym, einmal als Gegensatzpaare verwendet. Wir möchten ein für alle Mal Licht ins Dunkel bringen.
Grundlagen und Unterschiede auf einen Blick
Grundsätzlich ist alles eine Frage der Definition. Viele sehen „E-Bike“ als Überbegriff für alle elektronisch angetriebenen Fahrräder. Wir sehen „Elektrofahrrad“ als diese Überkategorie und E-Bikes als ihr zugehörig. Wie auch die dt. Straßenverkehrsordnung, die „einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb“, die nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h kraftunterstützend arbeiten, als E-Bikes definiert.
Darüber hinaus gesellen sich die Pedelecs zum Vokabular hinzu, was eine Wortneuschöpfung aus den englischen Wörtern Pedal Electric Cycle ist. Theoretisch könnte man dem Namen zufolge annehmen, dass diese Räder nur mit Motorunterstützung arbeiten, sobald in die Pedale getreten wird. Da dieser Unterschied allerdings nicht sehr signifikant ist, werden die Begriffe E-Bike und Pedelec meistens synonym verwendet.
Es handelt sich dabei also um elektrisch angetriebenen Fahrräder, die nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h vom Antriebssystem unterstützt werden und nur eine gewisse Leistung bringen dürfen. Schlussendlich gibt es außerhalb dieser Unterkategorie noch die S-Pedelecs. Sie sind mit stärkeren Motoren und Akkus ausgestattet und können bis zu 45 km/h kraftunterstützend sein.
Daraus ergibt sich folgende simplifizierte Kategorisierung:

Sehen wir uns das doch noch genauer an und beleuchten die einzelnen Begrifflichkeiten Pedelec E-Bike S-Pedelec uns Elektrofahrrad im Detail.
Was ist ein Elektrofahrrad?
Als ein Elektrofahrrad wird jedes Fahrrad bezeichnet, das über einen Elektroantrieb verfügt. Dazu werden an verschiedenen Stellen Akkumulatoren und Motoren eingebaut. Diese werden entweder von alleine oder beim Treten in Betrieb genommen und unterstützen die Tretleistung oder bereits das Schieben bzw. Anfahren.
Wie stark dieser Antrieb ausfällt, spielt keinerlei Rolle. In der Regel übersteigt die Kraftunterstützung eines Elektrofahrrades allerdings die 45 km/h nicht, immerhin erreicht es dann locker Geschwindigkeiten, die einem Moped gleichkommen. Bei solchen Leistungsprofilen ist eine Motorkapazität von bis zu 500 Watt notwendig. Bei den herkömmlichen Pedelecs zum Vergleich werden nur 250 Watt benötigt, was eine maximale Tretunterstützung von 25 km/h ergibt.
Elektrofahrrad ist jedes Fahrrad, das mit einem Elektroantrieb ausgestattet ist.
Was ist ein E-Bike?
Das E-Bike ist, obwohl es die Bezeichnung anders vermuten lässt, eine Unterkategorie des Elektrofahrrades. Das hat wahrscheinlich vor allem mit der Vermarktung zu tun. Da die eben erwähnten schnellen Modelle aufgrund der vielen gesetzlichen Auflagen (auf die wir später noch eingehen werden) weniger gern gekauft werden, hat sich für die herkömmlichen elektronischen Fahrräder der recht generelle Name E-Bike etabliert.
Ein E-Bike ist ein Elektrofahrrad, welches als ganz gewöhnliches Fahrrad benutzt werden kann. Hierzu musst du keine spezielle Versicherungen abzuschließen oder Anmeldungen durchführen. Laut Straßenverkehrsordnung gilt es als Fahrrad. Dieses muss über eine bestimmte, vorgegebene Leistung verfügen, da es sonst etwa für Radwege etc. zu schnell wäre.
Die Leistungsgrenze des Motors für E-Bikes liegt bei 250 Watt. Auch die Tretunterstützung endet bei 25 km/h. Das bedeutet, sobald du diese Geschwindigkeit erreichst, ergeben sich alle zusätzlichen km/h durch Muskelkraft oder Gefälle der Strecke.
E-Bike ist jedes Elektrofahrrad, mit einer Leistungsgrenze von 250 Watt bzw. Tretunterstützung bis maximal 25 km/h.
Was ist ein Pedelec?
Was genau ein Pedelec ist, lässt sich schon etwas einleuchtender herleiten. Es handelt sich hierbei nämlich um eine Zusammensetzung vom englischen Begriff Pedal Electric Cycle, was so viel wie Pedalelektrorad bedeutet. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass es sich um ein Fahrrad handelt, dass beim Treten in die Pedale elektrisch unterstützt wird.
Das könnte auch als Unterschied zum E-Bike festgemacht werden. Das Pedelec würde dann sozusagen die Akku- und Motorenleistung nur hinzuschalten, sobald in die Pedale getreten wird und das E-Bike hätte auch beispielsweise eine Anfahr- und Schiebehilfe (was nebenbei erwähnt ziemlich praktisch ist, da das Gewicht dieser Fahrräder wesentlich höher ist als das der herkömmlichen).
In der Praxis werden die beiden Begriffe Pedelec und E-Bike allerdings meistens synonym verwendet. Es besteht also höchstwahrscheinlich nicht wirklich ein Unterschied. Ob ein Elektrofahrrad ohne Zulassungspflicht über Anfahrhilfe etc. verfügt oder nicht, man würde die jeweiligen Modelle wahrscheinlich unter einer Kategorie laufen lassen.
Pedelec ist jedes Elektrofahrrad, mit einer Leistungsgrenze von 250 Watt bzw. Tretunterstützung bis maximal 25 km/h.
Was ist ein S-Pedelec?
Die vierte und letzte Bezeichnung, die wir hier erläutern möchten, lautet S-Pedelec. Darunter versteht man ein Elektrofahrrad, das auch bei über 25 km/h noch die Kraft des Fahrers unterstützt und dementsprechend höhere Leistungskapazität aufweist, was die Antriebseinheit betrifft. Die Bedeutung lässt sich relativ leicht aus der Bezeichnung herleiten: „S“ für Speed oder eben Schnelligkeit.
Aus dieser Definition ergeben sich allerlei Konsequenzen. Vor allem der Straßenverkehrsordnung ist ein mit über 40 km/h dahinrasendes Fahrrad auf dem Radweg eher ein Dorn im Auge. Deshalb erlegt sie dem S-Pedelec-Besitzer gewisse Pflichten auf, auf die wir im folgenden Kapitel im Detail eingehen möchten.
S-Pedelec ist jedes Elektrofahrrad, mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h.
Straßenverkehrsordnung in Bezug auf E-Fahrräder (Pedelec E-Bike S-Pedelec)
Wie bereits erwähnt, folgen auf höhere Leistungen beim Elektrofahrrad auch höhere Auflagen. In Deutschland beträgt die Leistungsgrenze des Motors 250 Watt Nenndauerleistung. In Österreich ist diese erst bei 600 Watt begrenzt. Dafür gilt auch hier die Grenze für die maximale Tretunterstützung, die 25 km/h beträgt. Welche Auflagen ergeben sich nun daraus?
Führerschein fürs „E-Bike“ bis 45 km/h?
Ein S-Pedelec fällt laut Straßenverkehrsordnung (in Österreich) durch seine hohe Geschwindigkeit unter die Kategorie Motorfahrrad. Als solches unterliegen sie der Führerscheinpflicht bzw. dürfen nicht von Personen gelenkt werden, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Versicherung und Anmeldung
Darüber hinaus müssen solche Fahrzeuge extra versichert werden. Sie bei der normalen Hausratsversicherung mitzuversichern reicht nicht aus. Stattdessen musst du dir für das S-Pedelec eine Haftpflichtversicherung zulegen und das Rad anmelden. Generell gelten alle bürokratischen Auflagen, die eben auch für Motorfahrräder gelten.
Bestehende Helmpflicht
Laut der Straßenverkehrsordnung unterliegst du beim Fahren eines S-Pedelec der Helmpflicht. Vom ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub) erfahren wir, dass dazu aber kein gewöhnlicher Fahrradhelm ausreicht, vielmehr muss es ein Motorradhelm laut der Norm namens ECE-R 22-05 sein.
Vor- und Nachteile zwischen Pedelec E-Bike S-Pedelec
Während die Vorteile von E-Bikes bzw. Pedelecs unserer Meinung nach ungezählt sind, ist ihnen das S-Pedelec in manchen Punkten durchaus eine Nasenspitze weit voraus. Es eignet sich nämlich vor allem hervorragend als Ersatz für Auto oder Moped. Sowohl Auto als auch Moped werden meist mit umweltschädlichen Rohstoffen betrieben. Noch dazu sind sie wesentlich lärmbelästigender als das Elektrofahrrad.
Das Pedelec hat trotz Leistungsgrenzen die besseren Karten als das S-Pedelec. Es hat fast alle Vorzüge, die das S-Pedelec auch hat. Eine Tretunterstützung „nur“ bis 25 km/h kannst du bei einem E-Bike wohl locker verkraften. Denn du musst dafür deinen Drahtesel nicht mit einem Kennzeichen ausstatten und beim Fahren keinen Motorradhelm tragen.
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Titelbild © mmphoto – stock.adobe.com
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