Maskenpflicht für E-Biker? Müssen E-Biker beim Sport eine Maske tragen? Wo kann man sich informieren? Gibt es eine einheitliche Regelung?
Wie so oft, gibt es auch auf diese Frage leider keine einfache Antwort. Schließlich handhaben es die Bundesländer in Deutschland unterschiedlich. In Österreich hingegen scheint es nur eine Regel zu geben.
„Ab sofort gilt in ganz Deutschland eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken“, schrieb die Bundesregierung Ende April 2020 auf ihrer Website. Was auf den ersten Blick einfach klingt, stellt sich bei genauerer Betrachtung jedoch als kompliziert heraus. Schließlich erfolgt – wie die Bundesregierung weiter schreibt – die Umsetzung der Regelung durch die Bundesländer. Und diese wiederum haben die Umsetzung zu einem großen Teil den Städten und Gemeinden überlassen. Und an dieser Praxis hat sich auch jetzt, rund ein Jahr später nach der Verkündung der Maskenpflicht, nichts geändert.
Maskenpflicht für E-Biker?
Kein Wunder also, dass es Unterschiede was das Tragen von Masken betrifft. Wenn man es genau wissen will, bleibt einem demnach nichts anderes übrig, als sich durch den Dschungel an Websites der Bundesländer zu wühlen. Und nicht immer findet man die Information, die man haben will. In unserem Fall möchten wir wissen, ob die Maskenpflicht auch für Fahrradfahrer, sprich für E-Biker, gilt.
Hier braucht es keine Maske
Um es gleich vorwegzunehmen: Die wenigsten Bundesländer haben sich auf ihrer Website explizit zu dieser Frage geäußert. Zwar halten viele Bundesländer fest, dass das Fahrradfahren als Individualsport zugelassen ist, aber sie verlieren kein Wort darüber, ob mit oder ohne Maske. Die wenigen, die Auskunft darüber geben, sind Bremen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Allerdings beziehen sie sich dabei auf das Fahrrad insbesondere als Transportmittel und nicht unbedingt auf den Sport. Dafür haben die drei Bundesländer, was das Fahrrad als Transportmittel betrifft, gute Nachrichten für die E-Biker. Denn sie erlauben den Radfahrern, ohne Mund-Nasen-Bedeckung mit dem Pedelec unterwegs zu sein, sofern sie die Straßen und Plätze nur passieren. Sollte sie hingegen aus irgendwelchen Gründen den Drahtesel schieben, greift sofort die Maskenpflicht.
Wer schiebt, braucht eine Maske

Weiter geht es zu den Bundesländern, die auf ihrer Website schreiben, dass die Behörden vor Ort darüber entscheiden, ob auf Plätzen und Straßen eine Maskenpflicht besteht oder nicht. Das sind Bayern und Niedersachsen. Allerdings gibt es einen kleinen Unterschied:
Bayern erklärt auf seiner Website nämlich, dass – sollte irgendwo eine Maskenpflicht eingeführt werden – sie von allen beachtet werden muss, ganz unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist. Mit anderen Worten: Es herrscht dann auch eine Maskenpflicht für Radfahrer.
Niedersachsen hingegen überlässt es nicht nur den örtlichen Behörden eine Maskenpflicht einzuführen, sondern auch darüber zu bestimmen, für wen sie gilt. Will man also wissen, wo man beim E-Biken fahren eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen muss, bleibt einem nichts anderes übrig, als die Websites der örtlichen Behörden zu konsultieren. Hannover zum Beispiel schreibt auf seiner Website, dass Fahrradfahrer aktuell von der Maskenpflicht ausgenommen seien. Steige man allerdings ab und schiebe das Fahrrad, sei die Maske aufzusetzen.


Informieren geht über studieren
Alle anderen Bundesländer haben auf ihrer Website zum Thema „Maskenpflicht für Radfahrer“ keine Stellung bezogen. Es liegt aber auf der Hand, dass auch hier die örtlichen Behörden dafür zuständig sind. Wer also mehr dazu erfahren möchte, kommt nicht umhin, sich mit den zuständigen Stellen vor Ort in Verbindung zu setzen.
Und wie sieht es mit der Maskenpflicht in größeren Städten aus? Laut Medienberichten müssen in Hamburg alle Personen, die sich auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen aufhalten oder spazieren gehen, Joggen und Fahrradfahren eine Maske tragen. In Düsseldorf hingegen sollen die E-Biker eine Ausnahme bilden. Frankfurt, Dortmund und Köln wiederum schreiben auf ihren Websites, dass Radfahrer von der Maskenpflicht befreit seien. Was in Stuttgart, Berlin und Essen gilt, war auf der Website leider nicht zu erfahren.
Was man abschließend zum Thema sagen kann, ist, dass es mittlerweile tatsächlich eine Maskenpflicht für E-Biker geben kann. Allerdings wird eine solche meist im Zusammenhang mit dem Fahrrad als Transportmittel ausgesprochen. Um sicherzugehen, welche Regelung man befolgen muss, empfiehlt es sich, sich bei der zuständigen Behörde jeweils zu informieren – auch, weil sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, vor allem im Hinblick auf den 28. März 2021. Schließlich soll an diesem Tag der Lockdown voraussichtlich enden und eine Lockerung eingeleitet werden.
Einfacher ist es in Österreich
So kompliziert es mit der Maskenpflicht für E-Biker oder Radfahrer in Deutschland zu sein scheint, so einfach scheint es in Österreich zu sein. Dort schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport auf seiner Website nämlich, dass Sportarten wie Laufen, Nordic Walking und Radfahren im Freien ausgeübt werden dürfen – und dass bei der Sportausübung kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Welche Regelung gilt, wenn man das Fahrrad als Transportmittel nutzt, war auf der Website jedoch nicht nachzulesen.
Das Thema Maskenpflicht ist für dich noch nicht wichtig, weil du noch kein E-Bike besitzt? Dann stöbere mal hier bei unseren gebrauchten E-Bikes zu einem sensationellen Preis!
Comments are closed.