Entfernungspauschale, Pendlerpauschale für das Elektrofahrrad

Steuerliche Hinweise – Österreich

Arbeitnehmer

Wenn du das Fahrrad für berufliche Fahrten verwendest, kann du das Kilometergeld in Form von Werbungskosten im Steuerbescheid geltend machen, nämlich 0,38 Euro pro Kilometer. Die jährliche Obergrenze beträgt 570 Euro. Mit 0,38 Euro pro Kilometer entspricht dies 1.500 Kilometern beruflichen Einsatz.

 

Fahrten mit dem Fahrrad zwischen Wohnort und Arbeitsplatz werden durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale im Zuge der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt.

 

Weitere Informationen zur Pendlerpauschale und zum Kilometergeld findest du unter oesterreich.gv.at.

Entfernungspauschale

Arbeitgeber

Wenn du das Fahrrad überwiegend für betriebliche Nutzung verwendest (dies schließt auch Fahrten zwischen Haus und Büro ein), das heißt mehr als 50%, kannst du die Anschaffungskosten des Fahrrads im Jahr der Anschaffung gänzlich absetzen. Voraussetzung: der Anschaffungswert beträgt nicht mehr als € 800,– (diese Beträge können variieren – bitte erkundige dich diesbezüglich immer wieder, damit du auf dem neuesten Stand bist). Wenn die Anschaffungskosten diesen Betrag überschreiten, müssen sie innerhalb der normalen Nutzungsdauer (je nach Nutzung drei bis fünf Jahre) abgeschrieben werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Du kannst natürlich auch laufende Kosten, die das Fahrrad betreffen, wie zum Beispiel Reparaturen steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass du dir sämtliche Belege dazu archivierst.

 

Diese gemeinsamen Aufwendungen aus Anschaffung und Reparaturen müssen im Verhältnis von privater und betrieblicher Nutzung geteilt und können schließlich gewinnmindernd abgesetzt werden.

 

Nutzt du das Fahrrad vorwiegend betrieblich, kann kein Fahrrad-Kilometergeld beansprucht werden. Dies ist nur möglich, wenn weniger als 50 % betriebliche Nutzung vorliegt. Hier kommt pro km € 0,38 zur Geltung, maximal jedoch 570 € pro Jahr, was einem betrieblichen Einsatz von 1.500 km entspricht.  

E-Bike Kilometergeld

Steuerliche Hinweise – Deutschland

Der Weg in die Arbeit zählt nicht zum Freizeitvergnügen (obwohl es mit einem E-Bike fast schon ein Vergnügen ist, in die Arbeit zu pendeln ;-)). Den Weg in die Arbeit kannst du als Arbeitnehmer mit einer Entfernungspauschale im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

E-Bike Pendlerpauschale

Entfernungspauschale

Für Wege zwischen Wohnung (Lebensmittelpunkt=Hauptwohnsitz) und erster Arbeitsstätte kannst du € 0,30 für jeden vollen Kilometer der Entfernung von der Steuer absetzen, egal mit welchem Fortbewegungsmittel. Belege sind hierfür nicht erforderlich. Für die Bestimmung der Entfernung gilt grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte.

 

Ab 2021 gilt für Pendler ab dem 21. Kilometer eine höhere Entfernungspauschale, nämlich € 0,35. Ab 2024 wird das Kilometergeld auf € 0,38 erhöht und diese Gesetzesvorlage bleibt voraussichtlich bis 2026.

 

Ausnahmen bestimmen die Regel:

Wenn eine längere Strecke, zum Beispiel eine Zeitersparnis von 10 % pro Tag (aufgrund von weniger Verkehr, Entfall von Ampeln,…..) bringt, so ist es möglich, dass die Entfernungspauschale nach dieser berechnet wird.

E-Bike Pendlerpauschale

Wie viele Fahrten kann ich pro Jahr in der Entfernungspauschale ansetzen?

Du kannst zwischen 230 und 280 Fahrten pro Jahr abrechnen, je nachdem ob du 5 oder 6 Tage in der Woche arbeitest.

Die Geltendmachung von mehr Fahrten muss durch Aufzeichnungen nachgewiesen werden.

Dienstfahrten mit einem Elektrofahrrad

Bei Dienstfahrten mit einem E-Fahrrad muss zwischen Pedelec oder S-Pedelec unterschieden werden. S-Pedelecs sind Elektro-Fahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h zulässt. Bei diesen schnelleren Elektrofahrrädern ist es möglich eine Dienstreisepauschale von € 0,20/km abzusetzen. Mehr darüber: http://bit.ly/3bi2gNB

E-Bike Pendlerpauschale

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E-Bike Entferungspauschale

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