Beim E-Bike-Tuning erwischt: Wann & warum eine Strafe droht

Sein E-Bike tunen: Wann & warum eine Strafe droht

Vor allem ein Wunsch steht bei getunten E-Bikes meist an oberster Stelle: Das Elektrofahrrad soll schneller werden und auch oberhalb der 25 km / h-Grenze die Tretunterstützung aktivieren. Die Hoffnung dieser E-Bike-Fahrer im alltäglichen Verkehr ist, dass das illegale Tuning bei einer Polizeikontrolle nicht erkennbar ist. Beim E-Bike-Tuning erwischt: Welche Strafen durch E-Bike-Tuning drohen und welche Änderungen am E-Bike verboten und legal sind, haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. 

Ist E-Bike-Tuning erlaubt? Die Gesetzlage in Österreich 

Spricht man von einem E-Bike, meint man nach Definition ein Elektrofahrrad, dessen Tretunterstützung bei 25 km / h endet. Es gilt dann laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad. Korrigiert man diese Ab-Werk-Einstellungen minimal nach oben und nimmt mit dem „frisierten“ E-Bike am Verkehr teil, begibt man sich bereits in verbotenes und gefährliches Terrain

Ein wesentlicher Punkt bei der Suche nach verbotenen Maßnahmen und Strafen ist die Unterscheidung von Elektrofahrrad, E-Bike, Pedelec und S-Pedelec. Du solltest also vorab wissen, welche Art von E-Fahrrad du besitzt. Den Unterschied der zugelassenen Geschwindigkeiten dieser Fahrradarten haben wir in unserem Blogbeitrag “E-Bike, Pedelec, S-Pedelec” bereits ausführlich erklärt. 

Welche Strafe droht beim E-Bike-Tuning in A, D und CH?

Aber nun wollen wir nicht länger um den heißen Brei herumreden: Wird man mit einem getunten E-Bike im österreichischen Verkehr erwischt, drohen verschiedene Verwaltungsstrafen. Der Hintergrund: Sobald die Grenzen der Maximalleistung und Geschwindigkeit für Fahrräder im Sinne der Straßenverkehrsordnung 1960 (dazu zählen E-Bikes in Österreich) überschritten werden, gilt das E-Bike nicht mehr als sogenannte Radfahranlage. Stattdessen gilt es als Moped oder sogar Motorrad (also als Kraftfahrzeug nach dem Kraftfahrgesetz 1967). 

 

Für Deutschland konnten wir folgende Informationen von dem VFR-Verlag für Rechtsjournalismus in Erfahrung bringen, welche Gültigkeit besitzen, seit E-Bikes auf dem Markt sind und welche ihr unter folgendem Artikel nachlesen könnt:

 

https://www.bussgeldkatalog.de/e-bike-tuning/

Der Artikel spricht folgende Punkte an:

  • E-Bike frisieren: Welche Auswirkungen hat dies?
  • E-Bike schneller machen: Welche Sanktionen drohen dafür?
  • Legales E-Bike-Tuning: Welche Optionen gibt es?
  • Kurz & knappes FAQ: E-Bike-Tuning

Fahrrad vs. Moped

Damit verbunden wären allerdings einige Pflichten, die für „normale“ Fahrradfahrer nicht gelten. Im Rahmen des Kraftfahrgesetzes müssen im Verkehr folgende Regeln eingehalten werden: 

  • Helmpflicht (Motorradhelm-Norm ECE-R 22-05), 
  • kein Fahren ohne Fahrerlaubnis / Führerschein, 
  • Haftpflichtversicherung, 
  • Zulassung und jährliche Pickerl-Überprüfung, 
  • Fahren nur auf Straßen erlaubt (keine Fahrradwege!), 
  • Rückspiegel, Bremslichter hinten, Kennzeichen (je nach Geschwindigkeit rot oder weiß). 

Achtung: Die Gesetze gelten überall dort, wo allgemeines Betretungsrecht gegeben ist und/oder die StVO gilt. Also auch auf Forst- und Wanderwegen. 

Geldstrafe & Freiheitsstrafe bei E-Bike-Tuning 

Zahlreiche Gesetze also, gegen die mit einem „frisierten“ E-Bike verstoßen wird. Das Kraftfahrgesetz sieht nach § 134 vor, dass eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann. Sollte das Geld nicht eingebracht werden, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Wochen. Beim E-Bike-Tuning erwischt zu werden ist kein Kavaliersdelikt.

Zudem wird gemäß § 134 Abs. 1b nach der Schwere des Verstoßes unterschieden:

  • schwerer Verstoß: mind. 200 Euro
  • sehr schwerer Verstoß: mind. 300 Euro
  • schwerster Verstoß: mind. 400 Euro 

Führt der Unfall zu einem Personenschaden, dann fällt die Zuständigkeit an ein Gericht. Eine Strafe für eine fahrlässige Körperverletzung droht. Laut Strafgesetzbuch kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen ausgesprochen werden. 

Zusätzlich problematisch: Im Falle eines Unfalls wird die Privathaftpflichtversicherung des E-Bike-Fahrers aussteigen. Das heißt, der Fahrer muss im schlimmsten Fall für alle Kosten selbst aufkommen. Finanziell kann das fatal sein, vor allem dann, wenn andere Personen verletzt wurden. Beim E-Bike-Tuning erwischt zu werden kommt teuer.

Exkurs: Strafen in Deutschland und der Schweiz 

In Deutschland wird für E-Bikes, die sich unerlaubt im Geltungsbereich der StVZO bewegen, bei Verstößen ein Bußgeld fällig. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kann ausgesprochen werden. In der Schweiz sieht es so ähnlich aus: Ab einer Geschwindigkeit von 25 km / h gilt ein E-Bike nicht mehr als Velo, sondern als Motorfahrrad. Fehlen dann noch Nummerntafel und Versicherungsvignette, begibt man sich in die gesetzliche Grauzone und eine Strafe von mehreren hundert Franken droht. 

Für Änderungen an zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen – egal welcher Art – gelten in den meisten europäischen Ländern aufgrund der im EWR-Raum geltenden Richtlinie des Europäischen Parlaments ähnliche gesetzliche Vorschriften. In Sachen Strafen ist Frankreich der Spitzenreiter: E-Bike-Tuning wird dort mit bis zu 30.000 Euro bestraft. 

Warum wird E-Bike-Tuning bestraft? 

Ein wesentlicher Grund für die hohen Strafen bei E-Bike-Tuning: Die Sicherheit der E-Bikes ist nicht mehr gewährleistet. Das hat zur Folge, dass der Fahrer nicht nur sich selbst gefährdet, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. 

Konkret heißt das: Das Fahrrad wurde auf eine bestimmte Geschwindigkeit ausgelegt bzw. für einen bestimmten maximalen Antrieb hergestellt. Wenn das Tempo dann überschritten wird, entstehen für die Bestandteile des Rads, wie zum Beispiel Rahmen, Gabel, Pedale und Reifen, nicht einkalkulierte Belastungen. Die Verletzungsgefahr für E-Biker und andere Verkehrsteilnehmer erhöht sich dadurch. Da das Tuning die allgemeine Sicherheit gefährdet, mussten von politischer Seite aus Sanktionen eingeleitet werden. 

Welche Maßnahmen beim E-Bike-Tuning sind in Österreich verboten?

Um aus dem Fahrrad nicht vorsätzlich oder unabsichtlich ein Moped zu machen, sollte man nicht  selbstständig an den E-Bike-Einstellungen herumschrauben. Wer sein E-Bike dennoch nachrüsten möchte, muss ganz besonders auf die Geschwindigkeit und die Watt-Leistung des Motors achten.  

Für E-Bikes gelten folgende Maßnahmen als verboten:

  • Erhöhung der Tretunterstützung von über 25 km / h und 
  • eine Erhöhung der Anfahr- und Schiebehilfe von 6 km / h ohne Treten,
  • Erhöhung der Watt-Leistung von über 600 Watt (Motorleistung 250 Watt),
  • unabhängig von der technischen Umsetzung (z.B. Software-Tuning, Tuning-Boxen, Tuning durch Module und Tuning Kits, Dongles).

Wann muss ich ein E-Bike zulassen? 

Das ist nötig, wenn…

  • das E-Bike die Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km / h nicht deaktiviert
  • die Anfahr- und Schiebehilfe mehr als 6 km / h beträgt und/oder…
  • die maximale Motorleistung 600 Watt überschreitet 

Im nächsten Schritt: Man muss ein getuntes E-Bike versichern lassen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann große finanzielle Probleme verursachen. 

Praxisbeispiel: Warum die Polizei nicht alle E-Bike-Tunings erwischt 

Die Dunkelziffer an getunten E-Bikes liegt wohl sehr viel höher, als manche zu denken wagen. Einschlägige Shops im Internet und User-Beiträge im einen oder anderen Forum sprechen dafür. Auch die Tatsache, dass der Polizei getunte E-Bikes meist nur durch Zufall aufgrund von Verwaltungsübertretungen ins Netz gehen, spielt eine Rolle. 

Für einen Experten ist es eine Leichtigkeit, ein getuntes E-Bike zu erkennen. Zum Beispiel durch…

  • … das Ablesen der Durchschnittsgeschwindigkeit und Maximalgeschwindigkeit am Fahrrad-Computer.
  • … spezielle Software, die manipulierte E-Bike-Elektronik erkennt.
  • … mechanische Veränderungen am Fahrrad. 
  • … Eingriffe am Sensor des E-Bikes. 
  • … Prüfstandmessungen. 

Berichte zeigen, dass immer mehr Schwerpunktaktionen für E-Bikes durch die Polizei durchgeführt werden. So wird versucht, die Zahl der illegalen Eingriffe in Elektronik und Mechanik zu minimieren. 

Optimierung für jeden Untergrund: Das E-Bike legal tunen

Abschließend möchten wir noch legale Maßnahmen aufzählen, die das Beste aus dem eigenen E-Bike herausholen. Genau genommen spricht man hierbei nicht mehr von „Tuning“. Vielmehr geht es um die Optimierung des E-Bikes, das man von normalen Fahrrädern kennt. 

  • Reifendruck erhöhen: Wenn der Druck im Reifen zu niedrig ist, entsteht eine größere Reibungsfläche zwischen Asphalt und Reifen. Die Folge: Die Steuerung wird schwerer und der Akku verbraucht mehr Leistung. 
  • Bremsklötze austauschen und Bremssattel richtig einstellen: Die unnötige und ungewollte Bremswirkung hat nicht nur Folgen auf die Geschwindigkeit, sondern auch auf den Akkuverbrauch.
  • Federung: Je nach Untergrund sollte die Federung angepasst werden. So schafft man für jeden Boden die optimalen Bedingungen.
  • E-Bike warten und pflegen: Es schadet nicht, wenn hie und da ein Fachmann einen Blick auf das E-Bike wirft. Mit regelmäßigem Service hat man als Besitzer möglichst lange Freude an seinem E-Bike. 
Abschließend möchten wir dir nur noch einen Tipp geben: 

Vorsicht ist vor allem beim Kauf von gebrauchten E-Bikes geboten. Ein Tuning ist für den Laien nämlich nicht auf den ersten Blick sichtbar. Der Kauf bei zertifizierten E-Bike-Händlern garantiert dir, dass du kein getuntes E-Bike kaufst und dich so unwissentlich strafbar machst. Denn: Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe bei E-Bike-Tuning! Und beim E-Bike-Tuning erwischt zu werden zahlt sich definitiv nicht aus!

Lust aufs E-Biken bekommen? Schaut mal im Greenstorm Shop vorbei. Top gebrauchte E-Bikes mit 2 Jahren Garantie auf Akku und Motor warten auf Euch!

Möchtet Ihr mal gerne ein E-Bike probieren und mit ein paar Tage Urlaub verbinden, dann schaut Euch unsere Hotelgutscheine mit Bestpreisgarantie an.

Comments are closed.

Navigate