Dass beim Autofahren nach einer alkoholgetränkten Party hohe Strafen anfallen, ist bekannt. Aber wie verhält sich das mit dem E-Bike und Alkohol? Viele denken, dass das Fahren mit dem Fahrrad oder Elektrofahrrad unter Alkoholeinfluss nicht strafbar ist. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum, denn auch für E-Bike-Fahrer ist das Fahren bei Überschreitung einer bestimmten Promillegrenze illegal. In diesem Ratgeber erklären wir dir, welche Promillegrenzen für E-Bikes gelten und mit welchen Strafen zu rechnen ist, wenn diese überschritten werden.
Der rechtliche Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec
Tatsächlich gibt es keine einheitliche Regelung über das Fahren unter Alkoholeinfluss, die für alle Elektrofahrräder gilt. Stattdessen sind die Promillegrenzen und damit einhergehenden Strafen für Pedelecs und S-Pedelecs unterschiedlich. Das kommt daher, dass Elektrofahrräder je nach Leistung verkehrsrechtlich in unterschiedliche Kategorien, nämlich Fahrräder oder Kraftfahrzeuge, fallen.
Pedelecs sind rechtlich gesehen mit herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Antriebsleistung des E-Motors 600 Watt nicht überschreitet und die Geschwindigkeit des Bikes maximal 25 km/h beträgt. Außerdem darf die maximale Nenndauerleistung, also die Leistung, die über einen Zeitraum von 30 Minuten dauerhaft erbracht wird, nicht mehr als 250 Watt sein.
Sobald diese Grenzen jedoch überschritten werden, gehört das Elektrofahrrad rechtlich gesehen zu den Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass für S-Pedelecs dieselben gesetzlichen Bestimmungen gelten, wie etwa für KFZs oder Mopeds. Aus diesem Grund benötigen Fahrer von S-Pedelecs benötigen auch eine Haftpflichtversicherung, einen Führerschein der dementsprechenden Klasse und unterliegen der Helmpflicht.
E-Bike und Alkohol: Die Promillegrenze für das E-Bike in Österreich
Wenn das letzte Gläschen des Abends noch nicht so lange her ist, ist man sich oft nicht ganz sicher, ob man schon wieder fahrtüchtig ist. Als genereller Richtwert gilt: Jeder Mensch baut pro Stunde ca. 0,1 – 0,2 Promille Alkohol ab. Der tatsächliche Wert ist jedoch sehr individuell und richtet sich nach dem Trinkverhalten, dem Stoffwechsel und der körperlichen Statur.
Genau genommen wäre es natürlich am besten, absolut nüchtern mit dem E-Bike unterwegs zu sein, um eine maximale Verkehrstauglichkeit zu garantieren. Wer sein Fahrrad im alkoholisierten Zustand einfach nur schiebt, gilt übrigens noch als Fußgänger. Unter normalen Umständen musst du dich als Fußgänger nicht Routine-Alkoholkontrollen unterziehen. Dies ändert sich aber, wenn du durch das eigene Verhalten einen Unfall verursacht hast.
Sobald du dich jedoch auf das Elektrofahrrad schwingst, bist du kein Fußgänger mehr und auch an die gesetzliche Promillegrenze gebunden. Da sie rechtlich gesehen zu den herkömmlichen Fahrrädern zählen, liegt die maximale Promillegrenze für Pedelecs in Österreich bei 0,8 Promille. Bist du hingegen in einen Unfall verwickelt, gilt bereits eine Grenze von 0,3 Promille.
Die Promillegrenze bei S-Pedelecs orientiert sich hingegen an denen von KFZs und liegt bei 0,5 Promille. Wenn diese Grenze erreicht bzw. überschritten wird, droht ein Bußgeld. Ist der Wert allerdings um 0,8 Promille höher, muss bereits mit einem Führerscheinentzug gerechnet werden. Etwas strenger sieht es hier jedoch für Fahranfänger aus. Wer sich noch in der Fahrausbildung oder in der Probezeit befindet und jünger als 21 Jahre ist, muss sich an eine Maximalgrenze von 0,1 Promille halten. In der folgenden Tabelle sind noch einmal alle wichtigen Promillegrenzen, die Elektrofahrräder in Österreich betreffen, kurz zusammengefasst:
Art des Elektrofahrrads | Promillegrenze |
---|---|
Fahrrad, E-Bike, Pedelec | 0,8 Promille, wenn in Unfall verwickelt: 0,3 Promille |
S-Pedelec | 0,5 Promille, Fahranfänger: 0,1 Promille |
E-Bike und Alkohol: Die Strafen in Österreich
Wer in Österreich also alkoholisiert mit einem herkömmlichen Fahrrad oder einem Pedelec unterwegs ist und dabei einen Blutalkoholwert von 0,8 Promille oder höher aufweist, muss auf alle Fälle mit saftigen Strafen rechnen. Dabei gelten seit 2009 folgende Strafsätze:
Strafgrund | Strafe |
---|---|
Ab 0,8 Promille | EUR 800 – 3.700 |
Ab 1,2 Promille | EUR 1.200 – 4.400 |
Ab 1,6 Promille | EUR 1.600 – 5.900 |
Verweigerung des Alkotests | EUR 1.600 – 5.900 |
Durch Drogen beeinträchtigt | EUR 800 – 3.700 |
Selbst wenn die Alkoholgrenze von 0,8 Promille für Pedelecs also recht großzügig erscheint, sind dennoch bereits mehrere Hundert Euro an Bußgeld fällig. Bei Drogeneinfluss oder der Verweigerung eines Alkotests müssen sogar unabhängig vom Grad des Rauschzustandes Geldtrafen beglichen werden. Doch wie sehen die Strafen bei S-Pedelecs aus?
Strafen für S-Pedelecs und Alkohol in Österreich
Da S-Pedelecs verkehrsrechtlich gesehen zu den Kraftfahrzeugen gelten, wird hier schon ab Erreichen der 0,5 Promillegrenze gestraft. Zu den Geldstrafen kommen unter Umständen dann auch noch Nachschulungen oder ein verkehrspsychologisches Gutachten hinzu. Auch die gesetzliche Regelung über die Höhe der Strafen für S-Pedelecs ist genau gleich wie die für Kraftfahrzeuge und ergibt folgende Sätze:
Strafgrund | Strafe |
---|---|
0,5 – 0,9 Promille | EUR 300 – 3.700 |
0,8 – 1,19 Promille oder nachgewiesene Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit | EUR 800 – 3.700+ Führerscheinentzug für 1 Monat+ bei Unfall Verkehrscoaching |
1,2 – 1,59 Promille | EUR 1.200 – 4.400+ Führerscheinentzug für mindestens 4 Monate + Nachschulung |
Ab 1,6 Promille | EUR 1.600 – 5.900+ Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate + Nachschulung+ Gutachten+ verkehrspsychologische Untersuchung |
Verweigerung des Alkotests | EUR 1.600 – 5.900 |
Bei Wiederholungsdelikten | Gesetzlich festgelegte Mindestdauer des Führerscheinentzugs verlängert sich auf bis zu 1 Jahr |
Beeinträchtigung durch Drogen | EUR 800 – 3.700 |
E-Bike und Alkohol: Droht beim E-Bike-Fahren unter Alkoholeinfluss ein Führerscheinentzug?
Wer sich nach einer feuchtfröhlichen Nacht in dem Glauben, schlimmstenfalls Geldstrafen erwarten zu müssen, aufs Elektrofahrrad oder auch auf ein normales Fahrrad schwingt, der irrt. Denn für S-Pedelecs muss, so wie bei allen Kraftfahrzeugen, ab Erreichen der Grenze von 0,8 Promille mit einem Führerscheinentzug gerechnet werden. Je nachdem, wie hoch der Alkoholwert im Blut ist, ist der Führerschein dabei für einen oder gleich mehrere Monate weg.
Fahrrad- oder Pedelec-Fahrern kann der Führerschein auch entzogen werden, wenn eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit festgestellt wird. Wer also alkoholisiert mit dem Pedelec unterwegs ist, kann unter Umständen bereits in diese Kategorie fallen. Vor allem, wenn du schon mehrfach betrunken am Straßenverkehr teilgenommen hast und bereits einen Vermerk im Führerscheinregister hast, sieht es schlecht aus.
Promillegrenze fürs E-Bike und S-Pedelec in Deutschland
Bist du mit dem E-Bike bei unseren Nachbarn in Deutschland unterwegs, unterliegst du selbstverständlich den dort geltenden Gesetzen. Kleine Mengen an Alkohol im Blut sind dabei für E-Bike-Fahrer durchaus erlaubt. Doch bereits ab 0,3 Promille im Blut kann, wenn jemandes Fahrstil auffällig ist, mit einer Strafanzeige gerechnet werden. In diesem Fall gilt der Lenker nämlich als „relativ fahruntüchtig“. Vor allem, wenn man in einen Unfall verwickelt ist, wird es ab 0,3 Promille schon heikel.
Wer als Pedelec-Fahrer oder Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille im Blut erwischt wird, gilt hingegen als „absolut fahruntüchtig“, muss mit einer Geldstrafe, einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug rechnen. Für die schnelleren S-Pedelecs gelten auch hier dieselben Bedingungen für Autos. Bereits das Erreichen von 0,5 Promille zählt mit dem S-Pedelec als Ordnungswidrigkeit, während du dich mit 1,1 Promille Alkohol im Blut strafbar machst.
Promillegrenze fürs Elektrofahrrad in der Schweiz
In der Schweiz ist die Gesetzlage übrigens etwas strenger. Hier gilt für Fahrradfahrer, und damit auch Elektrofahrradfahrer, eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Sobald diese erreicht bzw. überschritten wird, machst du dich als Radfahrer strafbar. Bei mehr als 0,5 Promille kann bereits mit einem Bußgeld von mindestens CHF 200 gerechnet werden.
Wer bei der Fahrt mit dem Elektrofahrrad auf Alkohol verzichtet, ist daher auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ansonsten riskierst du nicht nur, dich und andere durch die eigene Fahrunzulässigkeit zu gefährden, sondern musst mit hohen Geldstrafen, und mitunter sogar mit dem Führerscheinentzug rechnen. Trinken und fahren lohnt sich also wirklich nicht!
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