Die Beantwortung der Frage: Brauchst du einen Führerschein für das E-Bike scheint denkbar einfach: höchstwahrscheinlich nicht. Wie bei allem, was mit Gesetz und Rechtsprechung zu tun hat, ergeben sich aber in den Einzelfällen logischerweise noch verschiedenste Sonderregelungen, denen du dir ebenso gewahr sein solltest, besonders dann, wenn du kein 0815 E-Bike fährst.
Was das alles genau bedeutet, haben wir für dich herausgefunden und zusammengefasst. In folgendem Beitrag kannst du dich darüber informieren, in welchen Fällen du einen Führerschein zum Lenken des Elektrofahrrades brauchst und du erfährst anschließend noch einiges mehr über primär zu beachtende Vorschriften im Straßenverkehr.
Führerschein für das E-Bike
Während es sich Menschen, die in ländlichen Gebieten wohnhaft sind, kaum vorstellen können, nicht früher oder später zumindest einen Führerschein der Klasse B zu erlangen, können Stadtbewohner heutzutage oft gut darauf verzichten. Unter anderem daraus ergibt sich überhaupt die Frage, wofür du welche Fahrerlaubnis benötigst, denn für B-Führerscheinhalter stellt sie sich nicht einmal.
Wie dem auch sei, selbst, wenn du dir (noch) keine Fahrerlaubnis eingeholt hast, möchtest du dir vielleicht doch ein eigenes Gefährt anschaffen und im besten Fall damit auch fahren. Da gäbe es erstmal die Möglichkeit dir ein Fahrrad, oder gar ein elektronisch betriebenes, anzuschaffen. Dafür brauchst du dir doch sicher nicht extra eine Fahrerlaubnis erteilen lassen, oder?
Das Definitionsproblem: E-Bike oder S-Pedelec?
Das Problem mit der Fahrerlaubnis und den Elektrofahrrädern ist eines, das die Ausstattung und auch die Definition betrifft. Ab welcher Ausstattung brauchst du einen Führerschein und ab wann handelt es sich um ein E-Bike oder ein S-Pedelec? So schwierig ist das Ganze zum Glück in der Praxis gar nicht, wenngleich die theoretisch möglichen Details doch sehr komplex ausfallen können.
Es gibt elektronisch betriebene Fahrräder, die laut Straßenverkehrsordnung als ganz normale Fahrräder gelten. Sie treiben das Rad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h an. Setzt der Motor nur beim Pedalieren ein, bzw. hilft maximal mit 6 km/h beim Anfahren, spricht man von einem Pedelec. E-Bikes können hingegen auch von alleine auf max. 18 km/h kommen, ohne, dass du zusätzlich in die Pedale treten musst.
Daher ergibt sich auch unsere Kurzantwort in der Einleitung dieses Beitrags. Der Marktanteil dieser Modelle ist nämlich so groß, dass du mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit ein solches besitzt und für solche brauchst du auch keinen Führerschein. Leistungsstärkere Elektrofahrräder fallen rechtlich in die Kategorie Leichtkraftrad und verlangen für dessen Benutzung eine dementsprechende Fahrerlaubnis.
Welche Führerscheinklasse wird benötigt?
Das Lenken eines Leichtkraftrades, also unter anderem eines Elektrofahrrades mit einer Tretunterstützung jenseits der 25 km/h, ist nur mit einem Führerschein der Klasse AM oder „höher“ gewährleistet. Die Klasse AM beinhaltet die eingeschränkteste Fahrerlaubnis und ist prinzipiell in allen anderen Klassen enthalten. Eigentlich kann man sagen, dass du, egal, welchen Führerschein du gemacht hast, über die Fahrerlaubnis der Klasse AM verfügst.
Mindestalter
Um die Prüfung für die Fahrerlaubnis AM abzulegen, muss man in Österreich mindestens 15 Jahre alt sein. In Deutschland liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren. Kinder haben die Möglichkeit mit 10 Jahren einen Fahrradausweis zu erlangen. Damit können sie dann auch mit den oben beschriebenen und für Kinder passenden Pedelecs fahren, sofern diese straßenverkehrsrechtlich unter die Kategorie Fahrrad fallen. Ab dem 12. Lebensjahr ist kein solcher Fahrradausweis mehr notwendig. Ab da darf jeder, der möchte, unabhängig davon, ob sie eine Fahrerlaubnis besitzen oder nicht, Fahrrad fahren.
Mit Fahrerlaubnis aber ohne Führerschein fahren?
Mit Fahrerlaubnis aber ohne Führerschein zu fahren, bedeutet eigentlich, dass du beim Fahren das Dokument nicht bei dir trägst, das die dir erteilte Fahrerlaubnis bestätigt. Das ist nicht gestattet. Die Bezeichnung Fahrerlaubnis steht also nicht für ein eigenes Dokument. Es handelt sich um die Erlaubnis, die durch den Führerschein ausgedrückt wird. In anderen Worten: Fahrerlaubnis und Führerschein bezeichnen 2 verschiedene Seiten derselben Medaille.
Kaufentscheidend: eine Kosten-Nutzen-Rechnung
Gesetzt den Fall du besitzt noch keinen Führerschein und möchtest dir aber ein S-Pedelec zulegen, für dessen Nutzung ja ein solcher notwendig ist, solltest du dir unter Umständen Gedanken über die Kosten machen. Ein Speed-E-Bike kostet per se schon um einiges mehr, als ein langsameres Elektrobike. Während die einen in etwa EUR 2-3.000,- oder mehr kosten, beginnen die anderen preislich erst bei EUR 3.500,-.
Zur Endabrechnung gesellen sich dann die Kosten für Ausbildung und Prüfung, um überhaupt damit fahren zu dürfen. Neben der Fahrerlaubnis ist für die nötigen Versicherungen und die Zulassung zu sorgen, die die Anschaffung bzw. die Nutzung noch zusätzlich teurer machen, ganz zu schweigen von den zusätzlichen Stromkosten, die das Mehr an Kilometern pro Stunde verursachen.
Geschwindigkeitsabhängig: S-Pedelecs treiben bis zu 45 km/h an
Elektrisch betriebene Fahrradmodelle, deren Benutzung tatsächlich einer Fahrerlaubnis bedarf, heißen S-Pedelecs. Ihre Technik ist so ausgelegt, dass ihre Tretunterstützung bis 45 km/h reicht. Solche Elektrofahrräder können eine Nenndauerleistung des Motors von über 250 Watt haben (deutsche StVO) bzw. über 600 Watt Antriebsleistung (österreichische StVO).
Weitere rechtliche Vorschriften laut StVO
Da sie aus dem Rahmen für die Zulassung als gewöhnliches Fahrrad fallen, ergeben sich noch weitere rechtliche Vorschriften, die es zu beachten gilt. Diese wollen wir im Folgenden behandeln. Damit aber auch wirklich alle Unklarheiten bzgl. des elektrischen Fahrradfahrens beseitigt sind, möchten wir die essenziellen Richtlinien für gewöhnliches Fahrradfahren ebenso überblicksmäßig anführen. Dabei versuchen wir den Spagat zwischen deutscher und österreichischer Rechtsprechung zu schaffen.
Zulassung, Nummernschild bzw. Kennzeichen
Ob du es glauben magst oder nicht, für ein S-Pedelec brauchst du tatsächlich ein Kennzeichen. Das Gefährt muss zugelassen werden und mit einem eigenen Nummernschild versehen werden. Das mag etwas schräg klingen, da man immerhin eher selten Fahrräder mit Nummerntafeln zu Gesicht bekommt. Das hat damit zu tun, dass es im Vergleich nur sehr wenige elektrische Fahrräder dieser Art gibt.
Das führt uns zu der Tatsache, dass dein E-Bike mit hoher Wahrscheinlichkeit keine solche Kennzeichnung benötigt, denn der Löwenanteil der E-Räder, die sich aktuell am Markt befinden, fällt (wie bereits erwähnt) rechtlich unter die Kategorie Fahrrad und darf also auch ohne Kennzeichen auf dem Radwegfahren. Laut dem ÖAMTC wurden 2013 in etwa 1.000 S-Pedelecs verkauft. Das ist über 8x weniger, als der Anteil an normalen E-Bikes.
Fahrradwegbenutzung
Der Fahrradweg darf logischerweise nur von solchen Exemplaren befahren werden, die als Fahrräder gelten. Kein Zutritt für S-Pedelecs also. Diese sind nur für die Fahrspuren zugelassen, die auch von allen anderen Teilnehmern des Straßenverkehrs benutzt werden. Das gilt sowohl innerhalb des Ortsgebietes, als auch außerhalb.
Pedelec-Fahrer hingegen sind, wie alle anderen Fahrradfahrer auch, dazu angehalten, den Fahrradweg zu benutzen, wenn denn einer vorhanden ist. Sie dürfen, sofern das so gekennzeichnet ist, auch gegen die Einbahn fahren, was die Speed-E-Bikes nicht dürfen. Das Fahren auf dem Gehsteig ist selbstverständlich allen diesen Modellen untersagt.
Versicherung
Während es von vornherein ohnehin ratsam ist, für so ein teures Spielzeug, wie ein Elektrofahrrad eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, ist es bei den schnellen Modellen sogar Pflicht. Gemeinsam mit der Zulassung ist man als S-Pedelec-Lenker nämlich dazu verpflichtet auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zusätzlich kannst du auch noch in eine Teilkasko- und / oder Diebstahlversicherung investieren. Diese sind aber optional und dem Wunsch des Fahrradeigentümers unterlegen.
Helmpflicht
Bei den Exemplaren mit gedrosselter Tretunterstützung besteht lediglich die Empfehlung einen Fahrradhelm zu tragen. Für die leistungsstärkeren Modelle gilt die Mofa- oder Motorradhelmpflicht. Das betrifft Helme, die aus Kunststoff oder Leichtmetall bestehen, über Ohren und Nacken reichen und so Kopf und Genick beim Sturz schützen können. Fahrrad- oder Schihelme sind für diese Nutzung leider nicht erlaubt, da sie nicht ausreichend ausgestattet sind.
Kinder als Passagiere
Wer plant, sich ein Familienpedelec anzuschaffen, muss unbedingt darauf achten, keines der schnellen Variante zu erwischen. Das Mitfahrenlassen von Kindern in einem Fahrradanhänger ist nämlich bei S-Pedelecs nicht erlaubt. Fährt der Sprössling im Kindersitz am Gepäcksträger mit, ist die maximale Geschwindigkeit bei der Tretunterstützung irrelevant.
Ein Glas Wein geht noch? Alkoholgrenze beim Lenken eines Fahrrades
Für gewöhnliche Radfahrer gilt eine Grenze von 0,8 Promille, was einem Gehalt von 0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft entspricht. Beim Lenken eines Kraftfahrzeuges liegt dieses Limit bei 0,5 Promille bzw. bei 0,25 mg pro Liter. Genauso verteilt sich auch die Richtlinie für Pedelecs und S-Pedelecs. Auf dem schnelleren Rad gilt eine strengere Regelung, als für das E-Bike, das eben unter die Kategorie Fahrrad fällt.
Solltest du das nächste Mal also überlegen, ob du das eine Glas Wein noch trinken solltest, oder nicht, frage dich, mit welchem Gefährt du unterwegs bist. Dass gar kein Konsum von Alkohol die beste Option ist, wenn du anschließend noch ein Fahrzeug lenken möchtest, brauchen wir an dieser Stelle wohl nicht gesondert erwähnen.
Begriffs- und Gesetzesverwirrung in der Praxis
Bis auf ein paar einzuhaltende EU-Richtlinien haben jene, die jegliche Formen von Zweirädern konstruieren recht viel Spielraum. Solange sie sich innerhalb einiger festgelegter Kategorien bewegen, sind sehr viele unterschiedliche Spielarten und Modelle möglich. Die Rechtsprechung geht im Detail und auf überaus komplexe Art und Weise auf jedes einzelne davon ein.
Daher kommt es gerne mal dazu, dass du den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr erkennst, sozusagen, und es unklar wird, welches Modell welcher Kategorie zuzuordnen ist. So geht es teilweise den Händler, der Exekutive und den Kunden sowieso. Wie gesagt, ist es sehr wahrscheinlich, dass du ein elektrisches Fahrrad besitzt, dass vom Gesetz her ohnehin in die nichtmotorisierte Kategorie fällt. Und für den Rest gilt, wenn du Glück hast, ubi non accusator ibi non iudex.
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