CE, EN, ISO,…. Kennzeichnungen bei einem E-Bike!

CE, EN, ISO – Der Sinn dieser Kennzeichnungen bzw. Normung ist, eine definierte Mindestanforderung für den Schutz des Konsumenten zu schaffen. Durch stetige Prüfungen wird die Produktsicherheit gewährleistet. Normen spiegeln sozusagen gesetzliche Vorgaben wider. Z.B. folgende Abkürzungen für Normen, die man häufig findet:

  1. DIN für Deutsche Norm
  2. DIN EN für Europäische Norm und
  3. DIN EN ISO für Weltweite Norm

Ein Beispiel:

Du kaufst ein günstiges E-Bike übers Internet und freust dich auf die ersten Ausfahrten. Der Verkäufer, den du vielleicht gar nicht kennst, hat dir das E-Bike schmackhaft gemacht, sowohl preislich als auch optisch. Obwohl es von keinem namhaften Hersteller kommt, sieht es toll aus und der Verkäufer hat dir versichert, dass du ein wahres Schnäppchen gemacht hast. Nach einer Kennzeichnung hast du gar nicht gefragt.

Aber Achtung auf das Gesamtgewicht!

Beim Fahren wirken auf das E-Bike besonders starke Kräfte. Da der Antrieb durch den Motor viel stärker als bei einem normalen Fahrrad ist, müssen sowohl der Rahmen als auch alle anderen Komponenten eine nötige Stabilität aufweisen. Weißt du eigentlich, wie hoch das Gesamtgewicht bei deinem E-Bike bzw. Pedelec sein darf?

Versichere dich deshalb, ob dein E-Bike (Pedelec) mit einer Zertifizierung gekennzeichnet ist. Du findest Kennzeichnungen meist am Unter- oder Sattelrohr. Hier kannst du das zulässige Gesamtgewicht ablesen (und natürlich auch andere Kennzeichnungen).

Hinweis: Das Gesamtgewicht setzt sich aus dem Gewicht des Bikers, des Fahrrads und des Gepäcks zusammen, also bei z.B. 120 kg Gesamtgewicht heißt das, wenn das Fahrrad 25 kg wiegt, es bleiben für den E-Biker inkl. seinem Rucksack noch 95 kg übrig.

E-Bike KennzeichnungenBiker mit Rucksack – Foto: A. Albrecht

Wenn das Gesamtgewicht überschritten wird, kann es zu folgenschweren Schäden am E-Bike und somit folglich zu lebensgefährlichen Verletzungen der Biker kommen.

DIN, CE, ISO E-Bike Kennzeichnungen
E-Bike mit Gepäck – Foto: O. M. Kahl

Der Nachfrage entsprechend werden bereits E-Bikes und Pedelecs mit einem Gesamtgewicht von 180 kg gebaut. Mehr über E-Bikes/Pedelecs für etwas stärkere Fahrer finden Sie hier.

Nun zurück zum CE-Zertifikat und den Normen EN 15194 und ISO 4210:

Das CE-Zertifikat ist entscheidend dafür, ob ein E-Bike bzw. Pedelec überhaupt bei uns verkauft werden darf. Der Hersteller erklärt damit, dass das Produkt den EU-Richtlinien entspricht. Nicht zu verwechseln mit einem Qualitätskennzeichen. Dies wird erst nach einer Prüfung bzw. Kontrolle durch eine unabhängige Stelle vergeben. Hier finden sich dann Zusätze, wie EN 15194 und ISO 4210.

Die Europäischen Norm EN 15194 enthält sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Elektroräder.

Sollte nun ein Händler E-Räder ohne CE-Kennzeichnung verkaufen, muss er damit rechnen, dass die Behörde einen Verkaufsstopp ausspricht und die Räder beschlagnahmt.

Tipp: Kauft nur E-Bikes bzw. Pedelecs mit CE-Zertifikat, EN 15194 und ISO 4210.

Weitere Begriffe, die du auf dem Sticker mit der CE-Zertifizierung finden wirst:

EPAC – Electric Power Assisted Cycles

EPAC, 25 km/h, 250 W heißt, dass die Europäische Norm diese elektromotorisch unterstützen E-Bikes/Pedelecs beinhaltet.

Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Blog die Notwendigkeit von Normen bzw. Kennzeichnungen näherbringen konnten.

Solltest du auf der Suche nach einem E-Bike (Pedelec) zu einem günstigen Preis sein, dann stöbere in unserem Shop. Wir bieten top-servicierte, gebrauchte E-Bikes – Pedelecs mit 2 Jahren Garantie auf Akku und Motor an. Natürlich sind alle genormt und mit den notwendigen Kennzeichnungen ausgestattet! https://greenstorm.eu/Gebrauchte-E-Bikes/

DIN, CE, ISO E-Bike Kennzeichnungen
Foto: O.M. Kahl

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